Schallschutz

Viele Bauvorhaben erfordern als Genehmigungsvoraussetzung ein Schallschutzgutachten.

In Abhängigkeit von der Umgebung kann ein solches zur Beurteilung der Immissionen erforderlich sein – beispielsweise für Aussengastronomien, Gewerbebetriebe und Versammlungsstätten.

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben ein Schallschutzgutachten oder einen Nachweis über die Einhaltung zulässiger Geräuschkontingente benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt auf.

Außerdem biete ich folgende Leistungen an:

  • Schallpegelmessungen
  • Begutachtung und Definition von Verbesserungsmaßnahmen des Schallschutzes im Wohnungsbau