Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen. Der Ausweis erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, weil diese von vielen Faktoren abhängen, die sich im Ausweis nicht abbilden lassen.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Unterschiede bei der Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden ergeben sich auch durch die verschiedenen Berechnungsverfahren, die den beiden Ausweisarten zu Grunde liegen.
Beim Bedarfsausweis werden die Energiebedarfskennwerte rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt.Vorteil: Die berechneten Kennwerte sind unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner.Nachteil: Die Genauigkeit und damit die Aussagekraft des Ausweises hängen stark vom Aufwand und von der Exaktheit der Datenaufnahme sowie von der Erfahrung des Ausstellers ab. Günstige Angebote können zu Lasten der Genauigkeit gehen.
Beim Verbrauchsausweis werden die Energieverbrauchskennwerte auf der Grundlage von Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsdatenmessungen des gesamten Gebäudes ermittelt. Die gemessenen Energieverbräuche, die über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren vorliegen müssen, werden anschließend über so genannte Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet, so dass zum Beispiel besonders harte Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes führen.Vorteil: Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig.Nachteil: Die Kennwerte sind abhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner des Gebäudes. Leerstände im Gebäude und die Gesamtnutzflächemüssen richtig erfasst, um die Ergebnisse nicht zu verfälschen.
Energieausweis
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen. Der Ausweis erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, weil diese von vielen Faktoren abhängen, die sich im Ausweis nicht abbilden lassen.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Unterschiede bei der Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden ergeben sich auch durch die verschiedenen Berechnungsverfahren, die den beiden Ausweisarten zu Grunde liegen.