Strahlenschutz

Die Anwendung elektromagnetischer Strahlung findet in weiten Bereichen der Medizin zu diagnostischen und therapheutischen Zwecken statt.

In der Industrie findet sie Verwendung in der zerstörungsfreien Untersuchung aber auch zum Moderieren von Material- und Oberflächeneigenschaften.

Der erforderliche Schutz vor dieser Strahlung wird in Gesetzen und Verordnungen eindeutig geregelt und stellt unter Anderem Anforderungen an die bauliche Beschaffenheit der Räume bzw. Gebäude, in denen sie angewandt wird.

Zu meinen Beratungsleistungen gehört:

  • Rechnerischer Nachweis der erforderlichen baulichen Schutzmaßnahmen zum Betrieb von Röntgengeräten oder sonstigen Strahlern.
  • Vorschlag von Methoden und/oder Elementen zur Ereichung der durch einschlägige Rechtsvorschriften festgelegten Dosisgrenzwerte.
  • Auswahlempfehlung anwendungsfallbezogener Ausrüstung (Strahlenquelle, Visualisierung, Dokumentatition,…….)